Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines und Vertragsgrundlagen

1.1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Nebensound GmbH abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Nebensound GmbH zum Gegenstand hat. Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

Die Angestellten der Nebensound GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen.

Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Nebensound GmbH von der Erfüllung geschlossener Verträge.

Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe vor.

1.2. Vertragsabschluss und Angebote

Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig. Wir behalten uns bei Vermietungen vor, eine angemessene Kaution, maximal 120 % des Materialwerts, zu stellen. Die Stellung einer Kaution kann auch noch während der Vertragslaufzeit gefordert werden, sofern der Mieter Zahlungsrückstand, gleich aus welchem Grund, gerät.

1.3. Informationen zu Fernabsatzverträgen

Die Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen gelten nur bei Verträgen mit privaten Verbrauchern. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. BGB § 13). Die Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen finden keine Anwendung bei Verträgen mit professionellen Anwendern und gewerblichen Abnehmern.

1.4. Verfügbarkeitsvorbehalt

Wir behalten uns vor, eine in der Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und die Leistung im Falle der Nichtverfügbarkeit des Produktes nicht zu erbringen. Wir werden Sie gegebenenfalls darüber informieren. Sollten wir nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist, so sind wir berechtigt, entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anzubieten, oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Angebot einer Ersatzlieferung oder des Rücktritts erfolgt unverzüglich. Bereits erhaltene Zahlungen werden zurückerstattet.

2. Verbraucherrechte

2.1. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Nebensound GmbH, Hauptstraße 66, 67308 Albisheim, Tel. +49 6732 9799490, Fax +49 6732 9799497, info@nebensound.com.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 50 beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Unfrei zurückgesandte Rücklieferungen können nicht angenommen werden. Nicht per Post versandfähige Güter werden abgeholt. Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 1 und 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht für folgende Produkte: nach Kundenwünschen gefertigte Artikel (z. B. Flightcases), Leuchtmittel/Brenner, entsiegelte Software, Batterien/Akkus und speziell konfektionierte Kabel.

2.2. Rückgabebelehrung / Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Beträgt der Auftragswert der ursprünglichen Lieferung weniger als € 40, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Im Falle der berechtigten, für den Kunden kostenfreien Rücksendung entscheidet die Nebensound GmbH über die Versandart. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Nebensound GmbH, Hauptstraße 66, 67308 Albisheim, Tel. +49 6732 9799490, Fax +49 6732 9799497, info@nebensound.com. Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt. Rückgabefolgen: Es gelten dieselben Bestimmungen für die Rückgabe wie bei Widerruf.

3. Kauf, Lieferung und Zahlung

3.1. Preise

Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in € (Euro) pro Stück/Einheit, ausschließlich Verpackung, ab Lager Albisheim (Donnersbergerstraße 23). Sofern Preise nicht als Bruttopreise gekennzeichnet sind, kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) hinzu. Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Preise zur Abrechnung.

Der Kunde ist mit seiner Bestellung verpflichtet, die Lieferung abzunehmen bzw. durch einen Bevollmächtigten abnehmen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Nebensound GmbH ihm eine Nachfrist von zehn Tagen mit der Maßgabe setzen, dass nach dem ergebnislosen Ablauf der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Der Schadensersatz umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen der Nebensound GmbH sowie den entgangenen Gewinn.

3.2. Lieferung, Rücklieferung und Falschlieferung

Eine Lieferung erfolgt ab Lager Albisheim auf Gefahr und auf Kosten des Empfängers. Dies gilt sowohl für Haupt- als auch für eventuelle Teil- oder Restlieferungen. Die Wahl der Versandart trifft, soweit im Rahmen unserer Logistik realisierbar, der Käufer. Erfordert die Beschaffenheit der Ware eine besondere Behandlung/Beförderung, so ist die Nebensound GmbH dazu berechtigt, die Versandart zu ändern, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Trifft der Käufer keine eindeutige Auswahl, so liegt die Entscheidung bei der Nebensound GmbH. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/dem Kunden übergeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt findet auch der Gefahrenübergang auf den Käufer statt. Sollten im Falle höherer Gewalt sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u. ä. bei verbindlich vereinbarten Terminen die Liefer-/Leistungsverzögerungen länger als vier Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 10 % des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt seitens des Kunden ist unzulässig bei Sonderanfertigungen, Ersatzteilen oder Expresssendungen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen, auch bei Nachlieferungen, werden nötigenfalls gerichtlich verfolgt.

Bei Verträgen, die durch die Regelungen zu Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern nicht berührt werden, gilt: Rücknahme und/oder Umtausch sind ausgeschlossen, sofern nicht nachweislich eine Falschlieferung vorliegt. Erklärt sich die Nebensound GmbH in wenigen, vorher vereinbarten Fällen dennoch zur Rücknahme bereit, so sind wir berechtigt, eine Rücknahmegebühr i. H. v. € 25,00 sowie sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache. Bei Gebrauchsspuren behalten wir uns zusätzliche Abzüge i. H. v. bis zu 40 % des Netto-Warenwerts und/oder die Berechnung besonderer Bearbeitungsaufwendungen vor. Der Empfänger ist verpflichtet, die Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich der Nebensound GmbH und dem Transportunternehmen schriftlich zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen gegenüber dem Transportunternehmen verantwortlich. Verspätete Anzeigen führen zum Erlöschen der Schadensersatzansprüche.

3.3. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Vorkasse / Barzahlung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung in für uns verlust-/spesenfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen und/oder Schadensersatz zu fordern. Die Verzugszinsen werden bei Verbrauchern in Höhe von 5 %, bei Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, so erfolgen alle weiteren Lieferungen, auch Rückstandsauflösungen, nur noch gegen Vorkasse / Barzahlung. Wir sind berechtigt, für nicht eingelöste Lastschriften/Schecks neben den Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. € 5,00 je Vorfall zu berechnen. Die Änderung der Zahlungsart aufgrund eines Kundenverschuldens berechtigt den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung. Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4. Gewährleistung, Haftung und Eigentum

4.1. Gewährleistung

Für Verträge mit Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten für Neuware, für gebrauchte Ware 12 Monate ab Kaufdatum. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern wird die Gewährleistung für Neuware auf 12 Monate beschränkt. Für gebrauchte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen, jeweils ab Kaufdatum.

Lampen/Leuchtmittel und Verbrauchsmaterial sind generell von der Garantie ausgenommen, es sei denn, es liegen eindeutige Materialfehler vor. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen. Für Gewährleistungsfälle gilt wie folgt:

a) Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei der Nebensound GmbH entweder schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstands Gewähr aufgrund des Kaufvertrags geleistet.

b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

  • der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer a) angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder

  • der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder

  • in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung weder die Nebensound GmbH noch der Hersteller genehmigt hat oder

  • der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Macht der Kunde (Verbraucher) von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch und erklärt Rücktritt vom Vertrag, so behalten wir uns bei der Gutschrift/Auszahlung Abzüge für Abnutzungen o. ä. vor. Wird während der Gewährleistungsfrist eine Ware unberechtigt als fehlerhaft oder mangelhaft eingesandt, berechnen wir für die Prüfung eine Pauschale i. H. v. € 55,00 zzgl. der Versandauslagen.

Rücksendungen ohne Vorankündigung sind grundsätzlich frei an uns zurückzusenden. Für Rücksendungen, die für den Kunden aufgrund gesetzlicher Regelungen kostenfrei bleiben sollen, entscheidet die Nebensound GmbH über die Versandart.

4.2. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Nebensound GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Nebensound GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Nebensound GmbH einen Schaden arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

4.3. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum der Nebensound GmbH. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die die Nebensound GmbH aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Käufers/Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.

5. Vermietung

Alle in unserer Preisliste, mündlich am Telefon oder im Büro genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich für einen Miettag (24 h). Ein für beide Seiten verbindlicher Mietvertrag kommt bereits durch die telefonische Bestellung zustande. Wir behalten uns das Recht auf schriftliche Bestätigung der Bestellung vor. Alle Geräte befinden sich in ordentlichem, funktionsfähigem Zustand und sind technisch einwandfrei. Sie werden in demselben Zustand zurückerwartet. Anfallende Kosten für Reinigung und Beseitigung äußerlicher Schäden (z. B. Kratzer) werden gesondert berechnet. Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund zur Mietminderung. Weitergehende Ansprüche, durch den Ausfall eines Gerätes verursacht, sind ausgeschlossen.

Die Geräte sind nicht versichert; der Mieter trägt die volle Verantwortung. Sofern durch den Mieter, eine an der Veranstaltung teilnehmende Person oder durch Dritte Verlust oder Beschädigung an der gemieteten Anlage entsteht, so gehen die Kosten hierfür voll zu Lasten des Mieters, sofern nicht anders vereinbart, per Vorkasse / Barzahlung sofort nach Erhalt einer Reparatur- oder einer Ersatzrechnung. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung durch den Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Im Falle der Stornierung reduziert sich die Vergütung wie folgt:

Stornierungszeitpunkt Verbleibende Vergütung

Bis 30 Tage vor Mietbeginn

50 % der vereinbarten Vergütung

Bis 15 Tage vor Mietbeginn

30 % der vereinbarten Vergütung

Bis 5 Tage vor Mietbeginn

10 % der vereinbarten Vergütung

Später

100 % der vereinbarten Vergütung

Mit der Unterschrift des Lieferscheins / Mietvertrag erkennt der Mieter diese allgemeinen Mietbedingungen und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsgültig an.

6. Dienstleistungen

6.1. Auftragsabwicklung und Stornierung

Dieser Abschnitt gilt für Aufträge über Dienstleistungen der Nebensound GmbH, insbesondere Veranstaltungstechnik, Personalgestellung und Veranstaltungsleitung.

Stornierung durch den Auftraggeber:
Die Stornierung eines Dienstleistungsauftrags bedarf der Schriftform. Im Falle der Stornierung ist die Nebensound GmbH berechtigt, folgenden Anteil der vereinbarten Vergütung als Aufwandsentschädigung zu berechnen:

Stornierungszeitpunkt Aufwandsentschädigung

Mehr als 30 Tage vor Leistungsbeginn

20 % der vereinbarten Vergütung

15 bis 30 Tage vor Leistungsbeginn

50 % der vereinbarten Vergütung

5 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn

75 % der vereinbarten Vergütung

Weniger als 5 Tage vor Leistungsbeginn

100 % der vereinbarten Vergütung

Die Nebensound GmbH ist berechtigt, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Dazu zählen insbesondere:

  • die Bereitstellung geeigneter Stromanschlüsse und Netzabsicherungen gemäß den technischen Anforderungen der Nebensound GmbH,

  • die rechtzeitige Bereitstellung von Zugang zu Veranstaltungsort und Lagerflächen,

  • die Koordination mit anderen ausführenden Gewerken sowie

  • die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort.

Entsteht der Nebensound GmbH durch die Verletzung dieser Mitwirkungspflichten ein Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, Umbaumaßnahmen, Zusatzfahrten), so ist dieser zum vereinbarten Stundensatz gesondert abzurechnen.

6.2. Personalgestellung

Bei der Gestellung von technischem Personal durch die Nebensound GmbH gilt Folgendes:

Das gestellte Personal unterliegt hinsichtlich der fachlichen Ausführung der Leistung den Weisungen der Nebensound GmbH. Der Auftraggeber ist berechtigt, örtliche Anweisungen zu erteilen, soweit diese den vereinbarten Leistungsumfang und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften nicht beeinträchtigen. Personalanforderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.

Die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten (insbesondere ArbZG) sind einzuhalten. Überstunden sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Nebensound GmbH berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern die Mehrzeit nicht durch die Nebensound GmbH verschuldet wurde.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem eingesetzten Personal eine geeignete Unterkunft, Verpflegung sowie gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsausrüstung bereitzustellen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde oder sich aus der Natur der Leistung ergibt.

6.3. Bereitschaftsdienst

Sofern vertraglich vereinbart, stellt die Nebensound GmbH einen Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die Reaktionszeit beträgt – sofern nicht abweichend vereinbart – 2 Stunden ab Alarmierung. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes werden wie folgt abgerechnet:

Bereitschaftspauschale:
Für die Vorhaltung der Bereitschaft – unabhängig vom tatsächlichen Abruf – wird eine Pauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Stundensatzes je angefangener Bereitschaftsstunde berechnet. Die Bereitschaftspauschale gilt als vereinbart, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt.

Einsatz bei Abruf:
Wird die Bereitschaft abgerufen, werden zusätzlich zur Bereitschaftspauschale folgende Leistungen berechnet:

  • Fahrtkosten: 1,10 € je Kilometer (Hin- und Rückfahrt); Personalkosten sind im Kilometersatz enthalten.

  • Einsatzzeit vor Ort: der vereinbarte Stundensatz ab Ankunft am Einsatzort.

  • Mindesteinsatzdauer: 2 Stunden.

Die Bereitschaft gilt als nicht-exklusiv, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei exklusiver Bereitschaft, die eine vollständige Dispositionsbindung begründet, ist ein gesonderter Aufschlag vereinbar.

6.4. Versicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Dauer der Veranstaltung eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Schäden an Leib, Leben und Sachschäden gegenüber Dritten abdeckt. Auf Verlangen der Nebensound GmbH ist ein entsprechender Versicherungsnachweis vor Leistungsbeginn vorzulegen.

Schäden am Equipment der Nebensound GmbH, die durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter, Besucher oder sonstige dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte verursacht werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind nicht durch die Versicherung der Nebensound GmbH gedeckt.

6.5. Urheberrecht und Aufzeichnungen

Werden Leistungen der Nebensound GmbH im Rahmen von Veranstaltungen erbracht, bei denen urheberrechtlich geschützte Werke (Musik, Sprache, Bild) öffentlich wiedergegeben, aufgezeichnet, übertragen oder gestreamt werden, so obliegt die Einholung aller erforderlichen Nutzungsrechte sowie die Anmeldung und Abrechnung gegenüber Verwertungsgesellschaften (insbesondere GEMA, GVL) ausschließlich dem Auftraggeber. Die Nebensound GmbH übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Aufzeichnungen von Veranstaltungen, an denen Mitarbeiter der Nebensound GmbH mitwirken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Nebensound GmbH, sofern das Personal der Nebensound GmbH dabei erkennbar abgebildet wird.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Datenschutz

Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, gespeichert. Näheres regelt die separate Datenschutzerklärung der Nebensound GmbH, abrufbar unter nebensound.com.

7.2. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile und soweit gesetzlich zulässig, Kaiserslautern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch bei grenzüberschreitendem Lieferverkehr. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

7.3. Sonstiges

Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam oder enthalten eine Lücke, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.


Albisheim, 19.03.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nebensound GmbH, Albisheim